Anfrage im Kantonsrat zu Geldern aus dem Lotteriefonds

ANFRAGE von Kantonsrätinnen Sabine Ziegler (SP, Zürich) Hedi Strahm (SP, Winterthur), betreffend Landesmuseumvorlage wie weiter?

Das Bundesgerichtsurteil vom 3. März 2010 zur Stimmrechtsbeschwerde C. G. aus Zürich zeigt deutlich auf, dass der Kantonsratsbeschluss vom 22. Juni 2009 nicht rechtskräftig ist.

Der Beschluss über die 20 Mio CHF des Lotteriefonds zu Gunsten des Projekts Erweiterungsbau Landesmuseum muss dem fakultativen Referendum unterstellt werden. So haben die Stimmberechtigten des Kantons Zürich das letzte Wort.

Unter Berücksichtigung der neuen Ausgangslage stellen wir der Regierung folgende Fragen:

1.Warum hat die Regierung bei der heiklen juristischen Frage der Co-Finanzierung eines Bundesprojekts kein unabhängiges Gutachten erstellen lassen?

2.Wie gedenkt der Regierungsrat die offenen Punkte im CRG zu den Fondsbeiträgen zu beheben?

3.Ist der Regierungsrat gewillt bei zukünftigen Grossprojekten das fakultative Referendum zuzulassen?

4.Wann und in welcher Form beabsichtigt der Regierungsrat eine neue Vorlage an den Kantonsrat zu unterbreiten?

5.Werden bei nochmaligen Beratungen auch bauliche Aspekte berücksichtigt?

Sabine Ziegler Hedi Strahm

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