Bundesgericht gibt Stimmrechtsbeschwerde statt
Komitee Standpunkt Landesmuseum äussert sich zufrieden mit dem Bundesgerichtsurteil betreffend Geldern aus dem Lotteriefonds für die Landesmuseumerweiterung.
Das Komitee Standpunkt Landesmuseum nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass das Bundesgericht die Stimmrechtsbeschwerde seines Präsidenten gutgeheissen und den kantonsrätlichen Beschluss wegen fehlender Rechtsgrundlage aufgehoben hat, mit dem unter Umgehung des Referendums ein Beitrag an den geplanten Neubau von CHF 20 Mio. dem Lotteriefonds entnommen worden wäre.
Das Komitee Standpunkt Landesmuseum wird auch in Zukunft darauf bestehen, dass die direktdemokratischen Regeln in der Angelegenheit Landesmuseum/Platzspitzpark von den Behörden eingehalten werden.
