Das Landesmuseum geht Zürich auch bei einem Nein nicht verloren.
Vertrag zwischen Bund und Antiquarischer Gesellschaft sichert Zürich das Landesmuseum auch bei Ablehnung des Erweiterungsbaus.
Gemäss dem Vertrag betreffend die Uebergabe der Sammlungen der Antiquarischen Gesellschaft an das Landesmuseum zwischen der AGZ und dem Bund würden nach § 4 bei einem Wegzug die übergebenen Sammlungsgegenstände wieder in Eigentum der AGZ zurückfallen.
Die Uebergabe der Sammlung der AGZ an den Bund war Hauptgrund, dass dieser 1889 beschloss, das LM in Zürich und nicht in einer anderen Stadt zu situieren.
Die Sammlungen der AGZ machen das Herzstück der LM-Sammlung aus, es handelt sich um absolute Spitzenstücke und eine enorme Menge.
